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Senat streicht Sondergenehmigung für das Kindertraining

Leider entfällt ab sofort das Training für unseren Kleinfeldbereich.

In seiner Sitzung vom 12. Januar 2021 hat der Berliner Senat weitere Änderungen an der SARS-CoV2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Wie auf der Pressekonferenz des Senats von Berlin bekanntgegeben, ist die Ausnahmegenehmigung für die Sportausübung für Kinder bis zwölf Jahre (§ 18 Absatz 1 Nummer 3) in der neuen Fassung nicht mehr enthalten.

Demnach gilt seit Inkrafttreten der neuen Verordnung am Samstag, den 16. Januar 2021 auch für Kinder der Grundsatz, dass Sport nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen (vgl. § 18 Absatz 1) ausgeübt werden darf. Berlin war bis zuletzt das einzige Bundesland, in dem eine Ausnahmegenehmigung für das Training von Gruppen mit bis zu zehn Kindern unter freiem Himmel gegolten hatte.

Die gesamte Verordnung ist hier zu finden: SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung